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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übertragung von Einkünften auf Angehörige, insbesondere auf Kinder, kann bei sinnvoller Gestaltung zu Steuerersparnis führen. Dabei muss immer beachtet werden, dass die Gestaltungen dem sog. Fremdvergleich standhalten. Bei tatsächlicher Durchführung von Verträgen wird dies kein Problem sein.
Vermieter müssen sich auf die geänderte Rechtsprechung zu Leerständen einstellen und sollten weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ungeklärte Geldzuwächse sollte es weder in der Buchführung noch bei anderen Gelegenheiten geben, die die Steuern betreffen. Die Finanzverwaltung ist dann nämlich berechtigt, die Beträge als nicht versteuerte Einnahmen zu behandeln. Auch für echte Spielbankgewinne müssen Nachweise vorgelegt werden.
Zur Vermeidung der Besteuerung der privaten Pkw-Nutzung gibt es nur die weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich darauf einstellen, dass die bisherigen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht ab dem 01.01.2014 vereinfacht und vereinheitlicht werden. Bei den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen gibt es dann nur noch zwei unterschiedliche Abzugsbeträge.
Vor dem Jahreswechsel müssen viele Dinge überprüft werden, damit auch für 2014 eine steuerliche Berücksichtigung gewährleistet weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen lt. Vertrag auch privat nutzen dürfen und kein Fahrtenbuch führen, müssen selbst dann Privatfahrten nach der sog. 1 %- Regelung versteuern, wenn sie das Fahrzeug gar nicht privat nutzen. Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für private Zwecke zur Verfügung steht.
Berufskrankheiten nehmen immer weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig ihre Werbungskosten, also Verluste, bei solchen Objekten nicht mehr geltend machen können, die nicht vermietbar sind. Dabei ist es dann auch unerheblich, dass eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun des Eigentümers weggefallen ist.
Angehörige der freien Berufe müssen sich spätestens ab 2014 darauf weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken nutzen dürfen, müssen sich darauf einstellen, dass sie diesen Vorteil zukünftig immer versteuern müssen, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Der Vorteil ist dann nach der sog. 1 %-Regelung anzusetzen, selbst wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug gar nicht privat nutzt.
Werden Vorsorgeaufwendungen in weiterlesen…>
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