Bis zum 31. Mai des folgenden Jahres haben Privatpersonen ihre Einkommensteuererklärung abzugeben, soweit eine Pflicht dazu besteht. Gerne erstellen wir Ihnen die im Volksmund fälschlicherweise Lohnsteuerjahresausgleich genannte Steurerklärung und berechnen die voraussichtlichen Auswirkungen unter Anrechnung der von Ihrem Arbeitgeber einbehaltenen Lohnsteuer.
Ebenso prüfen die Mitarbeiter von Faig, Weise & Partner die vom Finanzamt erlassenen Steuerbescheide und begleiten Sie in einem eventuellen Einspruchsverfahren.
Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung.