Nicht nur die Anzahl der Vereine in Deutschland ist im Vergleich zu anderen Ländern außergewöhnlich. Auch die Vereinsbesteuerung ist ein durchaus komplexes Thema. Wir von Faig, Weise & Partner beraten Vereine in allen steuerlichen Belangen.
Eine steuerliche Trennung des Vereins in bis zu vier Bereiche wie
- der ideelle Bereich
- die Vermögensverwaltung
- der Zweckbetrieb
- der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb
ist notwendig, um die Gemeinnützigkeit seitens des Finanzamtes regelmäßig alle drei Jahre bestätigt zu bekommen.
Diese Bescheinigung ist zwingend notwendig, um steuerlich anerkannte Spendenquittungen ausstellen zu dürfen. Um diesen Bedürfnissen und Ihrem Haushaltsplan optimal planend zur Seite zu stehen, verwenden wir den Spezialkontenrahmen für Vereine im Rahmen der zu erstellenden Buchführung.
Namhafte Großvereine werden durch unsere spezialisierten Sachbearbeiter steuerlich unterstützt, da auch die Vorstände durch das Finanzamt zunehmend in die persönliche Haftung genommen werden.
Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin an unseren Standorten Groß-Zimmern, Groß-Umstadt und Harpertshausen.