Nicht zuletzt aufgrund von zu erwartendem, wertvollem Erbvermögen hat die Bundesregierung die Vorschriften zur Erbschaftsteuer geändert: Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen der Schenkungsteuer.
Wir ermitteln für Sie unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Freibeträge und unter Anrechnung von Gegenleistungen wie Abstandszahlungen an Geschwister oder Gewährung von Wohnrechten Ihre voraussichtlich festzusetzende Erbschaftsteuer.
Das geschenkte „Einfamilienhäuschen“ der Oma kann im Einzelfall, widersprüchlich zu den Aussagen der Politiker, doch der Schenkungsteuer unterliegen.
Hier sollten sie sich in jedem Falle im Vorfeld beraten lassen, bevor Sie etwas unternehmen.Bei allen Fragen rund um Schenkunsteuer und Erschaftsteuer sind wir für Sie da. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen Termin an unseren Standorten Groß-Zimmern, Groß-Umstadt oder Harpertshausen.