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Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert daran nichts. Aufwendungen, die
durch die persönliche Pflege veranlasst sind, werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten. So entschied das Finanzgericht Münster.
Gibt ein Arbeitnehmer für einen ihm überlassenen Dienstwagen gegenüber seinem Arbeitgeber eine zu
geringe Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an und übernimmt er die daraus resultierenden
Lohndaten später ungeprüft in seine Einkommensteuererklärung, kann darin eine Steuerhinterziehung liegen. Dies entschied das Niedersächsische Finanzgericht.
Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums erläutert, unter welchen Voraussetzungen der auf
Solar- und Photovoltaikanlagen entfallende Kaufpreisanteil beim Grundstückserwerb zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung gehört.
Teil 2 des Beitrags „Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht beachten müssen“ beleuchtet weitere
Besonderheiten bei der Ausstellung von E-Rechnungen.
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