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Blitzlicht 02/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Übertragung von Einkünften auf Angehörige, insbesondere auf Kinder, kann bei sinnvoller Gestaltung zu Steuerersparnis führen. Dabei muss immer beachtet werden, dass die Gestaltungen dem sog. Fremdvergleich  standhalten. Bei tatsächlicher Durchführung von Verträgen wird dies kein Problem sein.

Vermieter müssen sich auf die geänderte Rechtsprechung zu Leerständen einstellen und sollten immer sofort reagieren, wenn eine Wohnung frei wird. Mehrjähriger Leerstand von Vermietungsobjekten wird einen Werbungskostenausschluss nach sich ziehen.

Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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