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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanzbesteuerung kommt.
Wer ein Gebäude herstellt und Vorsteuer geltend machen möchte, muss dies termingerecht dem Finanzamt weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer versucht, einen Betriebsausgabenabzug dadurch zu erreichen, ein Kfz nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stattdessen die betrieblichen Fahrten akribisch aufzuzeichnen, um dann die Entfernungspauschale geltend zu machen, der erzielt ggf. ein Eigentor. In solchen Fällen sollte man die Rechtsprechung kennen.
Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
gewähren sich Angehörige jeweils fest verzinsliche Darlehen, können die Kapitalerträge nach dem in der Regel günstigeren Abgeltungsteuersatz besteuert werden. Dies gilt im Einzelfall auch bei Gesellschafterfremdfinanzierung. Grundsätzlich sollte dies aber mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
Bei den anstehenden betrieblichen Weihnachtsfeiern im Jahr 2014 wird man wohl noch die günstigeren Vorschriften weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die im Einkommensteuergesetz geregelten Grenzen für den Abzug unangemessener Kosten gelten auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW. Zur Berechnung des angemessenen Teils der Kosten soll auf die durchschnittlichen Fahrtkostenberechnungen für aufwendigere PKW gängiger Marken der Oberklasse in Internetforen zurückgegriffen werden.
Durch das im Juli 2014 verabschiedete so genannte weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof hat mit seiner Entscheidung im letzten Jahr zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen für Aufsehen gesorgt. Viele Bauträger stellten beim Finanzamt Anträge auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Umsatzsteuern. Leidtragende sind dann die Bauunternehmer, die wiederum vom Finanzamt zur Kasse gebeten werden.
Lesen Sie in dieser Sonderausgabe, wie Finanzverwaltung weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ob die 1 %-Regelung zu Grunde zu legen ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Nicht möglich ist ein unterjähriger Wechsel von der 1 %-Regelung zur Fahrtenbuchmethode, wenn es sich um dasselbe Fahrzeug handelt.
Bei der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt genutzten Gebäudes werden die meisten Vermieter einen möglichst weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in vielen Bereichen ist es besonders wichtig, dass Termine beachtet werden. Eine Betriebsaufgabe kann nicht rückwirkend erklärt werden, wenn der Betrieb verpachtet worden ist. Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig, dass die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes fristgemäß erfolgt.
Bei Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind viele Formvorschriften zu beachten. weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Tatsache, dass insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Verluste geltend gemacht werden, hat den Gesetzgeber den Abzug der Verluste immer weiter einschränken lassen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn in der Verlustphase Veräußerungsabsichten erkennbar werden.
Die Unterbringung in einem Seniorenheim zieht erhebliche Aufwendungen nach sich. Diese weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter bestimmten Voraussetzungen wird bei Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer Praxis eines Freiberuflers ein Veräußerungsfreibetrag gewährt. Da dieser nur einmal im Leben auf Antrag gewährt wird, sollte die Inanspruchnahme sorgfältig überlegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Veräußerungsgewinn niedriger ist als der Freibetrag.
Gerade im Alter fallen weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
um die Versicherungsfreiheit zu behalten, muss der Mini-Jobber beim Arbeitgeber schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von sechs Wochen der Einzugsstelle vorlegen. In sog. Aufstockungsfällen muss dies auch gemacht werden.
Die Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Stundung, Anpassung von Vorauszahlungen usw. weiterlesen…>
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