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Blitzlicht 01/2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Hinzurechnungen zum Gewerbeertrag sieht der Bundesfinanzhof als verfassungsgemäß an. Darüber hinaus hat das Gericht bestätigt, dass der Charakter der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften noch keinen Grund für einen Steuererlass darstellt, selbst wenn es zu einer Substanzbesteuerung kommt.

Wer ein Gebäude herstellt und Vorsteuer geltend machen möchte, muss dies termingerecht dem Finanzamt melden. Erfolgt dies nicht bis zum 31. Mai des auf den Leistungsbezug folgenden Jahres, ist der Vorsteuerabzug für das Jahr nicht möglich.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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