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Blitzlicht 12/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

wer versucht, einen Betriebsausgabenabzug dadurch zu erreichen, ein Kfz nicht dem Betriebsvermögen zuzuordnen, stattdessen die betrieblichen Fahrten akribisch aufzuzeichnen, um dann die Entfernungspauschale geltend zu machen, der erzielt ggf. ein Eigentor. In solchen Fällen sollte man die Rechtsprechung kennen.

Vor Beginn des neuen Jahres sollte nicht versäumt werden, die Miethöhe bei verbilligter Vermietung zu prüfen und eine Anpassung der Miete an die ortsüblichen Mieten zum 1. Januar 2015 vorzunehmen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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