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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn ist von wichtiger arbeitsrechtlicher Bedeutung.
Eine geplante Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsgebieten kann wohl einige Investoren dazu bewegen, die Rechtsentwicklungen diesbezüglich abzuwarten und erst dann eine Investitionsentscheidung zu treffen.
Über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung und den Nachweis des weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die vollständigen Angaben der Lieferungs- oder Leistungsbezeichnung sowie konkrete Daten und alle gesetzlich geforderten Angaben bei der Rechnungserstellung. Diese müssen erfüllt sein, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
Für das Gastgewerbe ist es wichtig, die Reichweite einer Schätzung nach der sogenannten „30/70-Methode“ einschätzen zu weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist begrüßenswert, dass die Finanzbehörde erst nach dem Scheitern einer Sachverhaltsaufklärung bei einem Steuerpflichtigen, Dritte zur Sachverhaltsaufklärung heranziehen darf. Erfreulicherweise wurde die Brisanz eines solchen Auskunftsersuchens erkannt.
Viele Arbeitnehmer freuen sich über Sachbezüge, die sie von ihrem Arbeitgeber erhalten. So stellen viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern beispielsweise Job-Tickets zur Verfügung. weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Teilnehmer an Turnierpokerspielen müssen damit rechnen, dass sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuern müssen. Besondere Fähigkeiten auf Grund der Ausübung eines bestimmten Berufs führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofs dazu, dass der Geschicklichkeitsfaktor im Pokerspiel gegenüber dem reinen Glücksspiel überwiegt.
Bei Eröffnung eines Unternehmens sollte beim Finanzamt ein Antrag auf Ist-Versteuerung der weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ende 2014 gab es das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“. Hinter dem sperrigen Namen versteckte sich ein umfassendes Jahressteuergesetz 2015. Auf dem Weg dorthin blieben einige Steuervereinfachungsvorschläge der Länder unberücksichtigt. Die Bundesregierung versprach in einer Protokollerklärung, mdiese 2015 umzusetzen. weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Zeiten steigender Pflegebedürftigkeit ist es begrüßenswert, dass es für die Befreiung von der Umsatzsteuer nunmehr auch ausreichend ist, dass eine Pflegekraft mit der Pflegekasse auf Grund ihrer Kenntnisse einen Vertrag über Pflegeleistungen abschließen kann. Der tatsächliche Abschluss eines Vertrags ist nicht erforderlich.
Die Durchsetzung von Verlusten aus der Veräußerung weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Blitzlicht-Ausgabe November 2015 ist im letzten Absatz des Textbausteins „Geschenke an Geschäftsfreunde“ ein falscher Wert angegeben. Die Freigrenze von 40 € galt bis zum 31.12.2014. Seit dem 01.01.2015 gilt eine Freigrenze für Aufmerksamkeiten i. H. v. von 60 €.
Im Hinweis des Textbausteins „Familienkasse verlangt ab 2016 zwei weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
bestehende Freistellungsaufträge ohne steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) verlieren ab 01.01.2016 ihre Gültigkeit. Deshalb sollte geprüft werden, ob diese IdNr schon bei Erteilung der Freistellungsaufträge erfasst worden ist. Falls nicht, sollte den Instituten noch vor dem 01.01.2016 die IdNr mitgeteilt werden. Ein neuer Freistellungsauftrag muss dann nicht erteilt werden.
Die steuerliche IdNr weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
ist eine Buchführung formell ordnungsgemäß oder hat sie nur ganz geringfügige formelle Mängel, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit nicht allein auf Grund des Zeitreihenvergleichs geführt werden. Kann die materielle Unrichtigkeit vom Finanzamt nicht konkret nachgewiesen werden, muss zunächst auf andere Schätzungsmethoden zurückgegriffen werden.
Der Bundesfinanzhof ist zu seiner alten weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer, die Wirtschaftsgüter ihrem Betriebsvermögen zuordnen, müssen einen Veräußerungsgewinn auch dann voll versteuern, wenn ein Teil der Abschreibungen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden konnte.
Die Pauschalierung der Lohnsteuer ist z. B. möglich für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte. Für Alleingesellschafter-Geschäftsführer soll dies nach Ansicht eines Finanzgerichts nicht möglich sein. Betroffene sollten weiterlesen…>
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