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Blitzlicht 05/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

um die Versicherungsfreiheit zu behalten, muss der Mini-Jobber beim Arbeitgeber schriftlich die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Der Arbeitgeber muss den Antrag innerhalb von sechs Wochen der Einzugsstelle vorlegen. In sog. Aufstockungsfällen muss dies auch gemacht werden.

Die Finanzverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Stundung, Anpassung von Vorauszahlungen usw. aufgrund der längeren Vorlaufzeiten für SEPA-Lastschriften früher gestellt werden müssen, damit sie bearbeitet werden können, bevor die Lastschriften durchgeführt werden. Es kann unangenehme Folgen haben, wenn die Anträge nur wenige Tage vorher eingehen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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