Sehr geehrte Damen und Herren,
Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig ihre Werbungskosten, also Verluste, bei solchen Objekten nicht mehr geltend machen können, die nicht vermietbar sind. Dabei ist es dann auch unerheblich, dass eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun des Eigentümers weggefallen ist.
Angehörige der freien Berufe müssen sich spätestens ab 2014 darauf weiterlesen…>
