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Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen lt. Vertrag auch privat nutzen dürfen und kein Fahrtenbuch führen, müssen selbst dann Privatfahrten nach der sog. 1 %- Regelung versteuern, wenn sie das Fahrzeug gar nicht privat nutzen. Entscheidend ist allein, dass das Fahrzeug dem Arbeitnehmer für private Zwecke zur Verfügung steht.
Berufskrankheiten nehmen immer weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig ihre Werbungskosten, also Verluste, bei solchen Objekten nicht mehr geltend machen können, die nicht vermietbar sind. Dabei ist es dann auch unerheblich, dass eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun des Eigentümers weggefallen ist.
Angehörige der freien Berufe müssen sich spätestens ab 2014 darauf weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen auch zu privaten Zwecken nutzen dürfen, müssen sich darauf einstellen, dass sie diesen Vorteil zukünftig immer versteuern müssen, wenn sie kein Fahrtenbuch führen. Der Vorteil ist dann nach der sog. 1 %-Regelung anzusetzen, selbst wenn der Arbeitnehmer das Fahrzeug gar nicht privat nutzt.
Werden Vorsorgeaufwendungen in weiterlesen…>
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