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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Übergangsfrist für elektronische Registrierkassen und Taxameter ist zum 1. Januar 2017 ausgelaufen. Nur noch revisionssichere Registrierkassen oder eine ordnungsgemäß geführte offene Ladenkasse schützen jetzt vor Hinzuschätzungen des Finanzamts.
Der Austausch von Heizkörpern bei einem angeschafften Gebäude sowie altersübliche Defekte des Gebäudes gehören zu den Aufwendungen, die in die 15 weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium der Finanzen hat zu Fragen der steuerlichen Zulässigkeit von Teilwertabschreibungen Stellung genommen. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wann eine „voraussichtlich dauernde Wertminderung“ bei Wertpapieren vorliegt.
Aus dem im Oktober verabschiedeten neuen Erbschaft- und Schenkungsteuer- gesetz ergeben sich für Unternehmen eine Reihe komplexer Neuregelungen, die Betroffene künftig weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Blitzlicht-Ausgabe Oktober 2016 haben wir Ihnen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf zur Frage vorgestellt, welche Bezugsgröße bei der Ermittlung der ortsüblichen Miete gilt, wenn eine Wohnung verbilligt überlassen wird. Nach Redaktionsschluss wurde das abschließende Urteil des Bundesfinanzhofs zu dieser Frage veröffentlicht, welches wir Ihnen in dieser Ausgabe vorstellen. weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ferien sind vorbei. Es ist Zeit, dass Steuer- und Rechtsfragen wieder in den Fokus rücken: Voraussetzung, dass Altersversorgungszusagen einer GmbH an ihren Gesellschafter- Geschäftsführer steuerlich anerkannt werden, ist unter anderem, dass diese noch erdienbar sind.
überlässt ein Vermieter eine Wohnung zu einem Entgelt, das unter dem ortsüblichen Marktmietpreis liegt, weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
nimmt ein Kind ein Studium auf, welches eine Berufstätigkeit voraussetzt, erlischt unter Umständen die Kindergeldberechtigung. Der Bundesfinanzhof hat zum Thema Kindergeld darüber hinaus entschieden, dass Differenzkindergeld kind- und nicht familienbezogen berechnet wird.
Bei einem steuerlich anzuerkennenden Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume, die auch privat genutzt werden, regelmäßig nicht als Betriebsausgaben weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
nutzen Ehegatten gemeinsam ein Arbeitszimmer, sind Aufwendungen nach dem Grad der jeweiligen Nutzung aufzuteilen.
Erzielt ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte, muss er seine Steuererklärung elektronisch übermitteln. Die Angst, dass seine Daten auf diese Weise ausgespäht werden könnten, ändert an dieser Verpflichtung nichts.
Als regelmäßige Arbeitsstätte (seit 2014: erste Tätigkeitsstätte) eines Berufskraftfahrers gilt weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Eigentümer von Vermietungsobjekten können die Fahrtkosten zu den Objekten regelmäßig als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen richtet sich dabei nach dem Umfang der Fahrten.
Um Krankheitskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen zu können, müssen sie klar und eindeutig durch die berufliche Tätigkeit veranlasst sein. Das kann bei weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen diese, um ihr Taschengeld etwas aufzubessern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass in vielen Fällen Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind.
Besitzer unbebauter Grundstücke können unter Umständen Werbungskosten geltend machen, wenn sie beabsichtigen, künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn ist von wichtiger arbeitsrechtlicher Bedeutung.
Eine geplante Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsgebieten kann wohl einige Investoren dazu bewegen, die Rechtsentwicklungen diesbezüglich abzuwarten und erst dann eine Investitionsentscheidung zu treffen.
Über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung und den Nachweis des weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsprechung stellt hohe Anforderungen an die vollständigen Angaben der Lieferungs- oder Leistungsbezeichnung sowie konkrete Daten und alle gesetzlich geforderten Angaben bei der Rechnungserstellung. Diese müssen erfüllt sein, um den Vorsteuerabzug nicht zu gefährden.
Für das Gastgewerbe ist es wichtig, die Reichweite einer Schätzung nach der sogenannten „30/70-Methode“ einschätzen zu weiterlesen…>
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