Faig, Weise & Partner

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Blitzlicht 09/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt. Für die steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese persönlich trägt.

Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die gesamte Tätigkeit als Liebhaberei steuerlich irrelevant sein. So wurde es im Fall eines Erfinders entschieden, der über 20 Jahre hinweg erhebliche Verluste erzielte.

Bietet ein Autohändler zu seinen Fahrzeugen gegen Aufpreis eine Gebrauchtwagengarantie an, handelt es sich umsatzsteuerlich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung. Der Versicherungsanteil ist nicht als umsatzsteuerfrei zu behandeln.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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