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Sehr geehrte Damen und Herren,
die jährlichen Weihnachtsfeiern stehen bevor und damit die Frage, wie die Aufwendungen dafür lohnsteuerlich zu berücksichtigen sind. Näheres hierzu erfahren Sie in dieser Ausgabe.
Wer sein Haus behindertengerecht umbauen muss, hat oft hohe Kosten zu tragen, die möglicherweise als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sind. Das geht aber nur in dem Jahr, weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Unternehmer, die mit kleineren Beträgen zu tun haben, werden entlastet. Die erleichterten formalen Anforderungen an Kleinbetragsrechnungen gelten nun bis 250 €(brutto), die Grenze zur Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird auf 800 € (netto) angehoben.
Die Pflicht, Bareinnahmen einzeln aufzuzeichnen, gilt grundsätzlich auch für Taxiunternehmer. Verstößt ein Unternehmer gegen diese Verpflichtung, darf weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
haben Ehepartner gemeinsam ein Haus gekauft, ist besondere Aufmerksamkeit geboten, wenn einer der Partner einen Teil davon betrieblich nutzt. Für die steuerliche Abziehbarkeit von Aufwendungen ist es erforderlich, dass er diese persönlich trägt.
Bringt eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum Verluste ein und fehlt es an wirtschaftlichen Vermarktungsmöglichkeiten, kann die weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Übersetzer sind grundsätzlich freiberuflich tätig. Kaufen sie jedoch Übersetzungsleistungen hinzu, weil sie eine Sprache nicht selbst beherrschen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.
Unterrichtsleistungen eines selbstständigen Lehrers können umsatzsteuerfrei sein, wenn sie z. B. auf einen Beruf oder eine abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereiten. Fehlt es jedoch an der erforderlichen Bescheinigung der weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer Pflegekinder betreut, übernimmt eine große soziale Verantwortung, da oftmals frühkindliche Traumata vorliegen. Besuchen die Pflegeeltern medizinische Seminare, um mit der Krankheit im Alltag heilungsfördernd umgehen zu können, sind die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.
Tätigkeiten sind dann steuerlich relevant, wenn sie mit der Absicht unternommen werden, auf weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Krankheitskosten können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Das Sammeln von Arztrechnungen lohnt sich nun noch mehr. Die Berechnung der zumutbaren Belastung, die zunächst überschritten werden muss, hat sich zugunsten der Steuerpflichtigen geändert.
Auch wenn Ehepartner räumlich getrennt leben, schließt das nicht in jedem Fall die Zusammenveranlagung aus. Entscheidend weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird ein Arbeitszimmer von mehreren Steuerpflichtigen genutzt, kann jeder für sich den Höchstbetrag von 1.250 € in Anspruch nehmen, wenn bei ihm die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.
Ein ärztliches Fahrverbot bewirkt, dass ein Arbeitnehmer für jeden vollen Monat, in dem dieses gilt, keinen geldwerten Vorteil für seinen Dienstwagen zu versteuern braucht.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
die Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer setzt sich fort. Aufwendungen für einen Raum, der sowohl beruflichen als auch privaten Zwecken dient, können nicht steuermindernd berücksichtigt werden.
Häufiger Streitpunkt mit dem Finanzamt ist, ob die Abgabe von Speisen und Getränken dem regulären oder dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt. Nach einer Finanzgerichtsentscheidung spricht die weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier sind im Allgemeinen nicht als Werbungskosten abziehbar. In Ausnahmefällen können solche Feiern jedoch beruflich veranlasst sein und den steuermindernden Werbungskostenabzug zulassen.
Rechnungen können mit Wirkung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungserteilung berichtigt werden, und zwar bis zum Abschluss der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht.
Aus weiterlesen…>
Sehr geehrte Damen und Herren,
Rentenzahlungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Es sollte geprüft werden, ob eine Mehrfachbesteuerung dadurch entsteht, dass bereits die Beiträge teilweise aus versteuertem Einkommen geleistet wurden.
Geschenke an Arbeitnehmer und Kunden bereiten diesen umso mehr Freude, wenn der Schenker die anfallenden Steuern übernimmt. Das kann er nur einheitlich für alle Beschenkten weiterlesen…>
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