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Blitzlicht 08/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

wird für einen nicht an der Gesellschaft beteiligten angestellten GmbH-Geschäftsführer ein Zeitwertkonto für seinen vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand eingerichtet, fällt auf die einbehaltenen Beträge keine Lohnsteuer an. Der Bundesfinanzhof widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung.

Geschäftsführer einer GmbH sind als Beschäftigte regelmäßig sozialversicherungspflichtig. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesellschafter-Geschäftsführer durch Einfluss auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft bestimmen kann.

Für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2015 hat der Bundesfinanzhof schwerwiegende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsregelung von einhalb Prozent für jeden vollen Monat.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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