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Blitzlicht 08/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

normalerweise ist der Abschluss eines Sky-Bundesliga-Abonnements ein reines Privatvergnügen. Für Torwarttrainer einer Profi-Fußballmannschaft können jedoch andere Maßstäbe gelten. Hier kommt eine steuerliche Berücksichtigung als Werbungskosten in Betracht.

Zahlt ein wegen Urheberrechtsverletzung Abgemahnter Geld, um einer Klage zu entgehen, handelt es sich nicht um geleisteten Schadensersatz. Vielmehr stellt die Abmahnung eine umsatzsteuerpflichtige sonstige Leistung dar.

Einnahmen von nebenberuflich tätigen Übungsleiterinnen und -leitern sind bis zur Höhe von 2.400 € steuerfrei. Sie gelten nicht als Arbeitsentgelt und sind in
Folge sozialversicherungsfrei. Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Faig, Weise & Partner

Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

 

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