Faig, Weise & Partner

Bahnstraße 1
64846 Groß-Zimmern

Telefon: 06071 / 973 0
Telefax: 06071 / 973 100
E-Mail: info@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Goethestraße 28
64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0 60 78 / 93 46 0
Telefax: 0 60 78 / 93 46 30
E-Mail: gross-umstadt@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Hohe Straße 2
64832 Harpertshausen

Telefon: 0 60 73 / 20 06
Telefax: 0 60 73 / 63 38 0
eMail: harpertshausen@faigweise.de

Blitzlicht 03/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Gesetzgeber hat steuerlichen Rückenwind für die private Nutzung betrieblicher (Elektro)Fahrräder sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge gegeben. Lesen Sie, unter welchen Voraussetzungen die neuen steuerlichen Vergünstigungen gelten.

Bei gemischt genutzten Gegenständen müssen Sie entscheiden, ob und ggfs. in welchem Umfang Sie diese Ihrem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zuordnen wollen. Für 2018 muss diese Entscheidung bis zum 31. Juli 2019 erfolgt sein.

Der Bundesgerichtshof hat sich zur Wirksamkeit einer Patientenverfügung geäußert. Hieraus muss sich insbesondere ergeben, in welcher Behandlungssituation welche ärztlichen Maßnahmen durchgeführt werden bzw. unterbleiben sollen.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

Das komplette Blitzlicht 03/2019 als PDF zum herunterladen und ausdrucken >