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Monatsinformation August 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof hat in seinem Ablehnungsbeschluss vom 29.03.2022 gegen
eine Nichtzulassungsbeschwerde seine Rechtsprechung bestätigt, dass die
Einkünfteerzielungsabsicht in Form der Überschusserzielungsabsicht als das subjektive
Tatbestandsmerkmal bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung angesehen wird.

Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig
wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn
bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit
nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.

Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine
andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei
besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann
der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch
nehmen.

Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von
der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn
keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

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