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Monatsinformation August 2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Abzug von Verlusten bei späteren positiven Einkünften hat große Auswirkungen auf die Steuerbelastungen. Dies wird insbesondere in diesem Jahr deutlich, in dem viele Unternehmen/Unternehmer voraussichtlich Verluste erwirtschaften werden. Daher stellt sich gerade jetzt die Frage: Wann kommt ein Verlustvortrag zur Anwendung?

Interessant für Steuerpflichtige ist auch immer die Geltendmachung von
Fahrtkosten zur Arbeit. Das Thüringer Finanzgericht hatte sich in diesem Zusammenhang mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Taxi als „öffentliches
Verkehrsmittel” gelten kann.

Das „Zweite Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ wurde am 3. Juli 2020 veröffentlicht. Seine Regelungen sollen zur angemessenen Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit von Familien bei der Bemessung der Einkommensteuer führen.

Und auch die Corona-Krise bringt weitere Veränderungen. Durch das Konjunkturpaket
der Bundesregierung wird die Umsatzsteuer befristet vom Juli bis 31. Dezember 2020 abgesenkt. Dadurch gibt es einiges zu beachten.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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