Faig, Weise & Partner

Bahnstraße 1
64846 Groß-Zimmern

Telefon: 06071 / 973 0
Telefax: 06071 / 973 100
E-Mail: info@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Goethestraße 28
64823 Groß-Umstadt

Telefon: 0 60 78 / 93 46 0
Telefax: 0 60 78 / 93 46 30
E-Mail: gross-umstadt@faigweise.de

Faig, Weise & Partner

Hohe Straße 2
64832 Harpertshausen

Telefon: 0 60 73 / 20 06
Telefax: 0 60 73 / 63 38 0
eMail: harpertshausen@faigweise.de

Monatsinformation April 2024

Guten Tag,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires steuerlich geltend machen kann.

Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch – insbesondere zu
den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form“ und zum Begriff der „zeitnahen“ Führung – hat
das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung
der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung
in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne.

Die komplette Monatsinformation April 2024 als PDF herunterladen >>>