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Blitzlicht 06/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ferien stehen vor der Tür. Viele Schüler nutzen diese, um ihr Taschengeld etwas aufzubessern. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass in vielen Fällen Ferienjobs für Schüler sozialversicherungsfrei sind.

Besitzer unbebauter Grundstücke können unter Umständen Werbungskosten geltend machen, wenn sie beabsichtigen, künftig Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zu generieren. Es sollten hierfür aber entsprechende Beweise, wie Baupläne oder Architektenverträge, vorgehalten werden.

Überlassen Arbeitnehmer ihren Mitarbeitern verbilligt Parkplätze, müssen sie daran denken, dass dies als entgeltliche Leistung anzusehen ist, die der Umsatzbesteuerung unterliegt.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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