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Blitzlicht 05/2016

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Anrechnung von Sonderzahlungen auf den gesetzlichen Mindestlohn ist von wichtiger arbeitsrechtlicher Bedeutung.

Eine geplante Sonderabschreibung für den Neubau von Mietwohnungen in Ballungsgebieten kann wohl einige Investoren dazu bewegen, die Rechtsentwicklungen diesbezüglich abzuwarten und erst dann eine Investitionsentscheidung zu treffen.

Über die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung und den Nachweis des Lebensmittelpunkts hat der Bundesfinanzhof eine Entscheidung getroffen. Der Bundesfinanzhof hält die Zinsschranke für verfassungswidrig und legt die Frage, ob das Leistungsfähigkeitsprinzip durch die Zinsschranke verletzt ist, dem Bundesverfassungsgericht vor.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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