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Blitzlicht 04/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Werbungskostenabzug bei einer doppelten Haushaltsführung kommt nicht in Betracht, wenn der Steuerpflichtige seine Arbeitsstätte auch von der Hauptwohnung aus in zumutbarer Weise täglich erreichen kann.

Wann eine Berufsausbildung endet, hat Auswirkungen auf die steuerliche Berücksichtigung von Kindern. Ist das Ende der Berufsausbildung gesetzlich festgelegt, kann – unabhängig von der Bekanntgabe des Abschlussprüfungsergebnisses – bis zu diesem Zeitpunkt Kindergeld zu gewähren sein.

Die Kosten für Luxus-Pkw mindern nicht den steuerlichen Gewinn, soweit sie unangemessen sind. Entsprechend können weder Ansparabschreibung noch Investitionsabzugsbetrag dafür gebildet werden

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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