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Blitzlicht 11/2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

vermietet ein Arbeitnehmer sein Homeoffice an den Arbeitgeber, liegt eine Vermietung zu gewerblichen Zwecken vor. Deshalb ist stets die Einkünfteerzielungsabsicht zu prüfen. Verluste können nur dann abgezogen werden, wenn die Überschussprognose insgesamt positiv ausfällt.

EC-Karten-Umsätze werden häufig über die Kasse erfasst. Dies stellt einen formellen Mangel dar, der jedoch unter bestimmten Voraussetzungen bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung außer Betracht bleibt.

Sachbezüge an Arbeitnehmer sind bis zu 44 € monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Geklärt ist nun, ob auch Versandkosten dazugehören.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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