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Blitzlicht 10/2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vermieter müssen sich darauf einstellen, dass sie zukünftig ihre Werbungskosten, also Verluste, bei solchen Objekten nicht mehr geltend machen können, die nicht vermietbar sind. Dabei ist es dann auch unerheblich, dass eine bestehende Einkünfteerzielungsabsicht ohne Zutun des Eigentümers weggefallen
ist.

Angehörige der freien Berufe müssen sich spätestens ab 2014 darauf einstellen, dass sie ihre Umsätze nicht mehr nach vereinnahmten Entgelten versteuern können, wenn sie buchführungspflichtig sind oder freiwillig Bücher führen und ihre Umsätze 500.000 € übersteigen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen,

Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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