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Blitzlicht 08/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vielen Bereichen ist es besonders wichtig, dass Termine beachtet werden. Eine Betriebsaufgabe kann nicht rückwirkend erklärt werden, wenn der Betrieb verpachtet worden ist. Bei der Umsatzsteuer ist es wichtig, dass die Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes fristgemäß  erfolgt.

Bei Versorgungszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sind viele Formvorschriften zu beachten. Ändern sich die Verhältnisse gegenüber der ursprünglichen Zusage, sollte sofort Rat beim Steuerberater eingeholt werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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