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Blitzlicht 07/2014

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Tatsache, dass insbesondere im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Verluste geltend gemacht werden, hat den Gesetzgeber den Abzug der Verluste immer weiter einschränken lassen. Problematisch wird es insbesondere dann, wenn in der Verlustphase Veräußerungsabsichten erkennbar werden.

Die Unterbringung in einem Seniorenheim zieht erhebliche Aufwendungen nach sich. Diese Aufwendungen mindern das Einkommen im Rahmen der Absetzbarkeit außergewöhnlicher Belastungen. Was zu tun ist, sollte mit dem Steuerberater abgestimmt werden.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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