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Blitzlicht 01/2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

für freie Wohnungen oder Unterkünfte sowie für die freie Verpflegung von Mitarbeitern gibt es ab 1. Januar 2019 neue Sachbezugswerte.

Der Betriebsausgabenabzug eines Gewinnermittlers für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte mit einem zur privaten Nutzung überlassenen betrieblichen Kfz ist mitunter nur beschränkt möglich. Die zugrunde liegende Berechnungsformel gilt unabhängig von der Anzahl der getätigten Fahrten.

Entsendet ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer ins Ausland, ist grundsätzlich die gesamte Reisezeit zu vergüten.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass der sog. Reisevorleistungseinkauf eines Reiseveranstalters nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliege.

 

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.

Mit freundlichen Grüßen
Faig, Weise & Partner
Steuerberater – Dipl.-Betriebswirte

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